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Für ausscheidende Arbeitnehmer: Outplacementberatung ist steuerfrei. Lange Zeit war unklar, ob eine Outplacement-Beratung die Lohnsteuer eines Arbeitnehmers erhöht. Nun sorgt das frisch verabschiedete Jahressteuergesetz 2020 für Klarheit. In Paragraph 3 Nr.19 EStG ist eindeutig formuliert bzw. ergänzt: „…Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses.“ Mit letzterem sind Outplacementprogramm gemeint.