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Für ausscheidende Arbeitnehmer: Outplacementberatung ist steuerfrei. Lange Zeit war unklar, ob eine Outplacement-Beratung die Lohnsteuer eines Arbeitnehmers erhöht. Nun sorgt das frisch verabschiedete Jahressteuergesetz 2020 für Klarheit. In Paragraph 3 Nr.19 EStG ist eindeutig formuliert bzw. ergänzt: „…Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses.“ Mit letzterem sind Outplacementprogramm gemeint.

Bundesverband Mittelständige Wirtschaft

   

Martina Gemein Verbandsbeauftragte: „Wir vernetzen Unternehmer/Unternehmerinnen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis..

 

Fachbuch

 

DLG Frankfurt
„Erfolgreich führen mit Herz und Verstand“  
Autor: Dipl.-Ing. Martina Gemein u.a